Ein Bürger klagt gegen die GEZ-Gebühr. Der Grund: ARD und ZDF würden nicht ausgewogen berichten, das aber sei Grundauftrag. Klage in Bayern abgewiesen, Revision nicht zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt: Revision muss zugelassen werden. Der Bürger (und alle anderen) dürfen klagen. Das hätte, so das Gericht, „grundsätzliche Bedeutung“.

Der Spitzenkandidat der AfD-Brandenburg zur Landtagswahl, Dr. Christoph Berndt, erklärt:

»Es wird eng für die Öffentlich-Rechtlichen. Bürger dürfen sich wohl bald aus der GEZ-Pflicht heraus klagen und die AfD verspricht: Wenn wir in nur einem Bundesland regieren, kommen die Rundfunkstaatsverträge auf den Prüfstand. Wir wollen einen schlanken, interessanten, neutralen Rundfunk, der sich auf die regionale Berichterstattung konzentriert. Wir werden die behördenähnlichen Sender, die Milliarden Euro verschwenden und vor allem die GEZ-Zwangsgebühr abschaffen. Ihre Stimme für die AfD ist eine Stimme für die Meinungsfreiheit und gegen die teure Bevormundung durch ARD und ZDF.«