Erklärung des Vorstandes des AfD-Landesverbandes Brandenburg
Am gestrigen 25. März ist die Presse darüber informiert worden, dass der Eilantrag der AfD-Landespartei zum Landesverfassungsgericht Brandenburg wegen der feindlichen Äußerungen des Innenministers im Verfassungsschutzbericht abgelehnt worden sei. Das Innenministerium äußerte sich nach den Presseberichten gestern bereits in Kenntnis der Entscheidung. Dem Verfahrensbevollmächtigten der AfD als der betroffenen Organklägerin wurde der Beschluss erst heute,