Bitte beachten Sie:

Die ausgefüllten Formulare sind von jedem Bewerber selbstständig beizubringen.

Das Ausfüllen sollte bestenfalls per Computer erfolgen. Alle persönlichen Angaben müssen auf den Formularen komplett identisch sein und dem Eintrag im Personaldokument entsprechen. (z.B. Zweitnahmen). Abkürzungen jeder Art sind unzulässig.

Für die Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 16) gilt zudem, dass d) jeder Bewerber selbst die Zustimmung der Gemeindebehörde (Unterschrift und Dienstsiegel) einzuholen hat. Eine einfache Unterschrift unter dem Passus „Ich bin damit einverstanden, dass für mich eine Bescheinigung der Wählbarkeit eingeholt wird.“  ist nicht ausreichend und wird auch nicht akzeptiert.

Wählbarkeitsbescheinigung

Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt zur Parteimitgliedschaft für Bewerber einer Landesliste

Lobbyismuserklärung nach § 19 Bundessatzung