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Karlsruher Urteil zum rbb-Staatsvertrag ist nur Minimalkonsens – jetzt muss mehr folgen!






Karlsruher Urteil zum rbb-Staatsvertrag ist nur Minimalkonsens – jetzt muss mehr folgen!





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Pressemitteilung

Donnerstag, 21. August 2025

Karlsruher Urteil zum rbb-Staatsvertrag ist nur Minimalkonsens – jetzt muss mehr folgen!

Der neue rbb-Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg verletzt nicht die im Grundgesetz geschützte Rundfunkfreiheit. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht und damit eine Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg abgewiesen.

Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, äußert sich dazu wie folgt:

„Das Urteil aus Karlsruhe ändert nichts an der Wahrheit: Der RBB bleibt ein aufgeblähter Staatsfunk, der Bürger mit Zwangsgebühren finanziell belastet, während im Inneren Parteibuchwirtschaft und Selbstbedienung herrschen. Wer glaubt, dass ein paar Strukturreformen nach dem Schlesinger-Skandal Vertrauen zurückbringen, der irrt.

Brandenburg braucht keinen teuren Staatsfunk, der sich anmaßt, politische Opposition zu diffamieren, während er gleichzeitig Millionen verschlingt. Wir brauchen einen schlanken, unabhängigen Rundfunk, der sich wieder auf seine Kernaufgabe konzentriert: ehrliche Information, regionale Vielfalt, Transparenz und Bürgernähe.“

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag und Mitglied des rbb-Rundfunkrates, Dennis Hohloch, kommentiert zudem:

„Der heutige Beschluss ist nur ein erster Schritt. Klar ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Brandenburg muss sich verändern – hin zu mehr regionaler Verantwortung, echter Sparsamkeit und transparenter Kontrolle durch das Parlament. Unsere Vorschläge zu einer grundlegenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen voll im Einklang mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, gehen darüber aber noch hinaus:

1. Keine außertariflichen Sonderzahlungen: Alle Mitarbeiter sind in Anlehnung an den TVöD zu bezahlen.
2. Kein neues Direktorium: Die Vielzahl an Abteilungsleitern verursacht bereits enorme Kosten und erfüllt die notwendigen Aufgaben. Ein zusätzliches Direktorium wäre eine überflüssige Geldverschwendung.
3. Parteimitgliedschaften haben im Rundfunk- und Verwaltungsrat nichts verloren.
4. Mehr parlamentarische Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Nach dem heutigen Beschluss ist auch klar: rbb-Intendantin Ulrike Demmer hat das Prinzip der Rundfunkfreiheit im Sinne der Bürger offenkundig nicht verstanden. Anstatt Meinungsvielfalt zu ermöglichen und die regionale Verantwortung des rbb ernst zu nehmen, hat sie vor Gericht gegen mehr Berichterstattung für Brandenburg gekämpft. Wer so handelt, ist an der Spitze des Senders fehl am Platz. Frau Demmer sollte die Konsequenzen ziehen und zurücktreten!“

Beste Grüße

Femke Grops
Pressesprecherin
Landesverband AfD Brandenburg
Email: presse@afd-brandenburg.de
Telefon: 017635287617

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