Der Spitzenkandidat für die Bundestagswahl und Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, kommentierte dies wie folgt:
„Wir sehen in diesem Vorgang, wie unter dem Vorwand des Jugendschutzes die Meinungsfreiheit der politischen Opposition eingeschränkt werden soll – insbesondere in dem inhaltlichen Bereich, der für die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung am dringlichsten ist. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts ist von den institutionell dominierenden politisch-ideologischen Mustern gefärbt, die auch in der desaströsen Migrations- und Asylpolitik eine Rolle spielen.
Wenn jetzt schon juristische Kammern Implikationen aufgrund von Haut- und Haarfarbe in Videoclips als Begründung für eine vermeintliche Störung der Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen ansehen und damit die Verbreitung politischer Inhalte untersagen, ist die Meinungsfreiheit tatsächlich in Gefahr. In einer multikulturellen Gesellschaft und den daraus entstandenen Konflikten können Probleme nicht durch das Verbot ihrer visuellen Andeutung neutralisiert werden – auch wenn man sich dies beim Verwaltungsgericht offenbar so vorstellt.
Wir werden beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.“