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AfD-Brandenburg reicht Klage gegen mabb-Bescheid ein

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte dem AfD-Landesverband Brandenburg per Bescheid untersagt, ein bestimmtes Wahlkampfvideo, das auf mehreren Kanälen veröffentlicht wurde, in den sozialen Medien weiter zu verbreiten. Zusätzlich wurde eine Verwaltungsgebühr von 1.000 Euro erhoben und ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro pro Video und Kanal angedroht, falls die Inhalte nicht innerhalb einer Frist von einer Woche entfernt werden. Die betroffenen Inhalte seien als „entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre eingestuft worden. Gegen diesen Bescheid hat der AfD-Landesverband Brandenburg heute Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht und zudem einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

Der Spitzenkandidat für die Bundestagswahl und Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, erklärt dazu Folgendes:

„Wie angekündigt, haben wir Klage gegen den Bescheid der mabb eingereicht und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Wir erleben hier staatliche Zensur und damit einen Angriff auf die Demokratie. Das werden wir als AfD nicht einfach so hinnehmen. Wir sind überzeugt, dass hier politisch motiviert die Meinungsfreiheit beschnitten werden soll. Indizien dafür sehen wir vor allem in der SPD-Lastigkeit der Angehörigen der mabb, wie z. B. dem Vorsitzenden des Medienrats, Martin Gorholt, ehemaliger Chef der Staatskanzlei Brandenburg unter Woidke, der Direktorin Eva Flecken oder dem KJM-Vorsitzenden Marc Jan Eumann. Die Vorwürfe einer entwicklungsbeeinträchtigenden Wirkung betrachten wir als haltlosen Vorwand. Nicht die zugespitzte Darstellung der Probleme unseres Landes ist entwicklungsbeeinträchtigend, sondern die katastrophalen Zustände in Schulen, im öffentlichen Raum und in vielen Leitmedien, allen voran den öffentlich-rechtlichen.“

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