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Einstufung der AfD-Brandenburg vorerst ausgesetzt – Landesregierung gibt Stillhaltezusage ab






Einstufung der AfD-Brandenburg vorerst ausgesetzt – Landesregierung gibt Stillhaltezusage ab





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Pressemitteilung

Freitag, 23. Mai 2025

Einstufung der AfD-Brandenburg vorerst ausgesetzt – Landesregierung gibt Stillhaltezusage ab

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Land Brandenburg aufgefordert, binnen drei Tagen zu erklären, ob es die umstrittene Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorläufig aussetzt. Die Landesregierung hat daraufhin eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben: Die Einstufung wird bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht weiter vertreten oder öffentlich kommuniziert.

Dazu erklärt der Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer:

„Die Stillhaltezusage ist ein erstes Eingeständnis der Landesregierung: Die juristische Grundlage der Einstufung ist schwach. Wer eine Maßnahme verteidigen kann, braucht keine Stillhaltezusage – wer schweigt, hat offenbar Zweifel an der eigenen Rechtsposition. Das ist ein Etappensieg für die AfD-Brandenburg und ein Warnsignal an die Landesregierung, die politische Verfolgung der stärksten Oppositionskraft in Brandenburg zu beenden.“

Die AfD-Brandenburg hatte am 20. Mai Klage und Eilantrag gegen die öffentliche Einstufung eingereicht. Das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ist weiterhin anhängig.

Beste Grüße

Femke Grops
Pressesprecherin des Landesverbandes der AfD-Brandenburg
Email: presse@afd-brandenburg.de
Telefon: 017635287617

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