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mabb verlangt Zensur von AfD-Wahlkampfvideos

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat dem AfD-Landesverband Brandenburg per Bescheid untersagt, bestimmte Wahlkampfvideos in den sozialen Medien zu verbreiten. Zusätzlich wurde eine Verwaltungsgebühr von 1.000 Euro erhoben sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro pro Video angedroht, falls diese nicht innerhalb einer Frist von einer Woche entfernt werden. Die betroffenen Inhalte seien als „entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre eingestuft worden.
Dabei geht es um dieses Video: https://www.facebook.com/reel/827184496276407 
Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der AfD-Brandenburg für die Bundestagswahl, René Springer, erklärte dazu:

„Wir sehen in der Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, die laut unserem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mitwirken. Mit dieser Maßnahme wird die Chancengleichheit der politischen Parteien faktisch ausgehebelt – und das mitten im Wahlkampf. Diese Zensurmaßnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellt einen Angriff auf die Demokratie dar.

In ihrer Selbstbeschreibung spricht sich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für ‚einen fairen demokratischen Diskurs’ aus. Im Umgang mit der AfD vertritt sie jedoch das Gegenteil. Das werden wir nicht hinnehmen.

Gegen den Bescheid werden wir Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Darüber hinaus werden wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, um die Anordnung zur Löschung der Videos auszusetzen.“

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