„Wir sehen in der Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, die laut unserem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mitwirken. Mit dieser Maßnahme wird die Chancengleichheit der politischen Parteien faktisch ausgehebelt – und das mitten im Wahlkampf. Diese Zensurmaßnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellt einen Angriff auf die Demokratie dar.
In ihrer Selbstbeschreibung spricht sich die Medienanstalt Berlin-Brandenburg für ‚einen fairen demokratischen Diskurs’ aus. Im Umgang mit der AfD vertritt sie jedoch das Gegenteil. Das werden wir nicht hinnehmen.
Gegen den Bescheid werden wir Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Darüber hinaus werden wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen, um die Anordnung zur Löschung der Videos auszusetzen.“