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Zensiertes KI-Video – Verwaltungsgericht Potsdam lehnt Antrag der AfD auf vorläufigen Rechtsschutz ab

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat den Antrag der AfD-Brandenburg auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgelehnt. Die MABB hatte einen Wahlwerbespot der Partei als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche eingestuft und seine Verbreitung untersagt. Aus Sicht der AfD-Brandenburg zeigt der Spot keine jugendgefährdenden Inhalte und fällt unter den Schutz politischer Berichterstattung. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und behauptet, dass das Video „rassistische Stereotypen“ bediene, indem „Menschen mit dunklerer Haut- und Haarfarbe als bedrohlich“ dargestellt und „Menschen mit hellerer Haut- und Haarfarbe zu diesen als bedrohlich dargestellten Menschen in Kontrast gesetzt“ würden. Damit sei es geeignet, die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen zu beeinträchtigen. Daher überwiege das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Verfügung.

Der Spitzenkandidat für die Bundestagswahl und Landesvorsitzende der AfD-Brandenburg, René Springer, kommentierte dies wie folgt:

„Wir sehen in diesem Vorgang, wie unter dem Vorwand des Jugendschutzes die Meinungsfreiheit der politischen Opposition eingeschränkt werden soll – insbesondere in dem inhaltlichen Bereich, der für die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung am dringlichsten ist. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts ist von den institutionell dominierenden politisch-ideologischen Mustern gefärbt, die auch in der desaströsen Migrations- und Asylpolitik eine Rolle spielen.

Wenn jetzt schon juristische Kammern Implikationen aufgrund von Haut- und Haarfarbe in Videoclips als Begründung für eine vermeintliche Störung der Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen ansehen und damit die Verbreitung politischer Inhalte untersagen, ist die Meinungsfreiheit tatsächlich in Gefahr. In einer multikulturellen Gesellschaft und den daraus entstandenen Konflikten können Probleme nicht durch das Verbot ihrer visuellen Andeutung neutralisiert werden – auch wenn man sich dies beim Verwaltungsgericht offenbar so vorstellt.

Wir werden beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einreichen.“

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